Solarpflicht: Seit Anfang des Jahres 2023 gilt die Solarpflicht für neu errichtete Dächer

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In Berlin ist seit dem 1. Januar 2023 die Solarpflicht für neu errichtete Gebäude in Kraft. Personen, die private Eigentümer von Neubauten sind, haben gemäß dem Berliner Solargesetz die Verpflichtung, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu nutzen.

Neue Gesetzesvorgabe: Dachumbauten erfordern Photovoltaikanlagen für Privatbesitzer

Auch bei bereits bestehenden Gebäuden in privater Hand gilt die Regelung, sofern umfangreiche Umbauarbeiten am Dach, wie zum Beispiel eine Aufstockung oder Sanierung, vorgenommen werden. Die Verpflichtung zur Installation von Solarenergie betrifft sowohl Wohngebäude als auch Gewerbe- und Industriegebäude. Das Gesetz legt fest, dass ein Anteil von 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden muss.

Wenn es um Bestandsgebäude geht, kann die Fläche von Dachaufbauten, Dachfenstern und ähnlichen Elementen von der Gesamtdachfläche abgezogen werden. Jedoch sind Gebäude mit einer Nutzungsfläche von bis zu 50 Quadratmetern von der Solarpflicht ausgenommen. Das Land Berlin unterstützt den Ausbau von Solarenergie ebenfalls durch Förder- und Beratungsangebote. Eine kostenlose Erstberatung zu Solarenergie, die unabhängig und frei von Produkt- oder Herstellerpräferenzen ist, wird von dem Solarzentrum Berlin sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen angeboten.

In Berlin bietet das Förderprogramm SolarPLUS Privatpersonen und Unternehmen eine spezielle Förderung für den Ausbau ihrer Solarenergieanlagen an. Die Fördermaßnahmen konzentrieren sich vor allem auf Investitionen in Stromspeicher, um den lokal erzeugten Stromanteil weiter zu steigern.

Ein besonderer Fokus der Förderung von Solarenergie in Berlin liegt auf der Kombination von Gründächern mit Solaranlagen. Durch diese Synergieeffekte wird nicht nur erneuerbare Energie erzeugt, sondern es entsteht auch eine grüne und nachhaltige Infrastruktur, die zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt. Die finanzielle Unterstützung umfasst auch die Vorbereitung von Solarprojekten, einschließlich der Kosten für Studien, Gutachten und Konzepte, um die Umsetzung solcher Projekte zu erleichtern.

Am 17. Juni 2021 wurde das Solargesetz Berlin im Abgeordnetenhaus beschlossen und trat am 16. Juli 2021 in Kraft. Sein Hauptziel besteht darin, die Sonnenenergiepotenziale der Berliner Dächer zu erschließen, um einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Die Gebäude der öffentlichen Hand in Berlin unterliegen bereits strengeren Anforderungen gemäß dem Berliner Klimaschutz und Energiewendegesetz.

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