Arbeitsgericht Hamm: Fristlose Kündigung nach zehn Minuten Kaffeepause bestätigt

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Ein aktuelles Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit für Arbeitnehmer, sich bei der elektronischen Zeiterfassung auch für kurze Kaffeepausen auszustempeln. Es drohen Sanktionen, wenn diese Vorgabe nicht eingehalten wird.

Kein Ausstempeln, keine Ausnahme: Kaffee trinken kann zur Kündigung führen

Der Arbeitgeber hat das Recht, Mitarbeiter fristlos zu kündigen, wenn ein Arbeitszeitbetrug vorliegt. Dies gilt auch, wenn eine Beschäftigte nur für etwa zehn Minuten Kaffee trinken geht, ohne sich dabei elektronisch auszustempeln.

Unter bestimmten Umständen kann auf eine Abmahnung verzichtet werden, wenn die betreffende Person ihre Tat leugnet und verheimlicht. Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 13 Sa 1007/22) hat entschieden, dass selbst ein einziger Verstoß genügt.

Vorfall: Chef erwischt Reinigungskraft in Aktion

Nach einem kürzlich vorgefallenen Ereignis wurde die Entscheidung getroffen: Eine Raumpflegerin hatte sich zu Beginn ihrer Arbeitszeit bei dem Betrieb eingestempelt. Kurz darauf verließ sie das Gebäude, um in einem Lokal gegenüber einen Kaffee zu trinken. Während dieser Zeit vergaß sie, sich bei der elektronischen Zeiterfassung auszustempeln, und wurde dabei vom Chef beobachtet.

Als der Vorgesetzte die Frau auf ihr Verhalten ansprach, leugnete sie dies zunächst. Erst als der Chef ihr anbot, Beweisfotos auf seinem Handy zu zeigen, räumte die Mitarbeiterin ihr Fehlverhalten ein.

In der Folge kündigte der Arbeitgeber die Mitarbeiterin, die einen Behinderungsgrad von 100 Prozent aufweist und als schwerbehindert gilt, fristlos. Zuvor hatte er die Zustimmung des Inklusionsamts eingeholt. Die Betroffene legte gegen diese Entscheidung Klage ein und führte als Argument an, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei, da es sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt habe.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Kündigung rechtmäßig war. Entscheidend war das Verhalten der Beschäftigten nach der Tat. Der Vertrauensverlust war erheblich und eine fristlose Kündigung daher gerechtfertigt.

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