Auslistungserfolg: BGH entscheidet zugunsten der Kläger

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In einem aktuellen Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in der Suchergebnisliste angezeigt werden und dass die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder unterlassen wird. Die Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und beinhalteten kritische Äußerungen zum Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, bei denen der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls von der kritischen Berichterstattung betroffen. Die Webseite der Betreiberin stand selbst unter Verdacht, Unternehmen erpresst zu haben. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)

Rückschau auf den Verlauf des Rechtsprozesses

In einer aktuellen Gerichtsentscheidung wurde ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst Google vom Bundesgerichtshof (BGH) behandelt. Die Kläger forderten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder untersagt wird. Die Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und thematisierten das Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Auch die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war von den kritischen Berichten betroffen. Die Betreiberin der Webseite war wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen negativ in den Medien erwähnt worden.

Google-Suchergebnisse: BGH beurteilt Vorschaubilder kritisch

In einigen Artikeln bestätigte der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen. Der Kläger konnte in einem Fall keinen Bezug zu seiner Person herstellen, und bei den beiden anderen Artikeln erbrachten die Kläger keinen ausreichenden Nachweis für die offensichtliche Unrichtigkeit der enthaltenen Informationen.

In Bezug auf die Vorschaubilder hatten die Kläger mit ihrer Revision Erfolg. Der BGH verpflichtete Google dazu, die beanstandeten Vorschaubilder aus der Ergebnisliste zu entfernen. Das Gericht entschied, dass die Darstellung der wenig aussagekräftigen Klägerfotos als Vorschaubilder ohne ausreichenden Kontext nicht gerechtfertigt war.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs war für die Kläger teilweise erfolgreich. Trotz einiger Misserfolge wurde Google dazu verpflichtet, die Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu tilgen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Persönlichkeitsrechte der Kläger besser zu schützen und ihr öffentliches Bild vor Verfälschung durch unbedeutende Fotos zu bewahren.

Der BGH hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass Suchmaschinenbetreiber bei rechtmäßigen Auslistungsanträgen Verantwortung übernehmen müssen. Dieser bahnbrechende Präzedenzfall wird den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter maßgeblich beeinflussen. Die Entscheidung wird voraussichtlich auch für künftige ähnliche Fälle wegweisend sein und markiert einen bedeutenden Schritt im Umgang mit kontroversen Inhalten im Internet.

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