Der Landratsamt Ortenaukreis teilt mit, dass das Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage am bestehenden Windpark Falkenhöhe erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Bau soll Ende des Jahres beginnen. Neben den betroffenen Gemeinden Hornberg, Lauterbach und Schramberg wurden 21 weitere Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen in den Entscheidungsprozess einbezogen. Am 8. Juni 2021 fand in Hornberg ein öffentlicher Erörterungstermin statt, bei dem etwaige Einwände gemeinsam besprochen wurden.
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Energiewende: Mehr Genehmigungen für Windenergieanlagen möglich
Die Nähe der geplanten Windenergieanlage zu Wohnhäusern im Außenbereich erforderte eine detaillierte Prüfung der möglichen visuellen Auswirkungen. Infolgedessen wurde zunächst eine ablehnende Entscheidung getroffen, gegen die die Antragstellerin Widerspruch einlegte. Während der Überprüfung des Widerspruchs durch das Regierungspräsidium wurden das Baugesetzbuch und das Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert. Diese Änderungen führten dazu, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung erfüllt waren.
Die geänderte Rechtslage hat dazu geführt, dass die Prüfkriterien für die optisch bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen gesetzlich festgelegt wurden. Gleichzeitig wurde der Windenergie ein überragendes öffentliches Interesse zugesprochen. Aufgrund dieser Veränderungen konnten die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, wodurch am 15. August 2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erfolgte.
Die Aussage von Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises, verdeutlicht den Erfolg des beschleunigten Genehmigungsprozesses für Windenergieanlagen. Diese Maßnahme ermöglicht es, die Energiewende voranzutreiben und weitere Anlagen zu genehmigen, um den wachsenden Energiebedarf zu decken.
Gesetzesänderungen beschleunigen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
Durch das Genehmigungsverfahren für den Windpark Falkenhöhe wurden verschiedene Gesetzesänderungen umgesetzt, um den Prozess zu beschleunigen. Diese Änderungen haben dazu geführt, dass weitere Genehmigungen für Windenergieanlagen im Rahmen der Energiewende erteilt werden können. Die Windenergie spielt eine entscheidende Rolle bei der Umstellung auf erneuerbare Energien und der Reduzierung von CO2-Emissionen.
Vestas V 136: Hochleistungsanlage für nachhaltige Energieerzeugung
Der Windpark Falkenhöhe wird um eine weitere Windenergieanlage erweitert. Diese Anlage, die die Typenbezeichnung Vestas V 136 trägt, beeindruckt mit ihrer imposanten Größe. Mit einer Gesamthöhe von 217 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW wird sie einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung leisten und die regionale Stromversorgung mit grüner Energie unterstützen.
Energiewende vorangetrieben: Windenergieanlagen werden schneller genehmigt
Die Genehmigung für den Bau und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe ist ein Meilenstein auf dem Weg zur regionalen Energiewende. Durch die umfassende Beteiligung von Gemeinden, Interessenvertretern und Fachbehörden sowie die eingehende Prüfung der möglichen optisch bedrängenden Wirkung wurde ein ausgewogener Entscheidungsprozess sichergestellt. Diese Genehmigung ermöglicht den Ausbau der erneuerbaren Energien und trägt zur Reduzierung von Treibhausgasen bei.
Durch das erfolgreiche Genehmigungsverfahren und die gesetzliche Regelung der Prüfkriterien für Windenergieanlagen wird die Energiewende weiter vorangetrieben. Die neue Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe, mit einer Gesamthöhe von 217 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW, wird einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten. Die optisch bedrängende Wirkung wurde eingehend geprüft, um mögliche Auswirkungen auf die Wohnhäuser im Umfeld zu minimieren. Diese Genehmigung unterstreicht die Bedeutung der Windenergie für den Klimaschutz und die regionale Stromerzeugung.