Guthaben bei Stromabrechnung: Was tun und wie bekommt man es zurück?

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Guthaben bei Stromabrechnung: Was tun und wie bekommt man es zurück?

Kundenguthaben bei der letzten Stromabrechnung dürfen von den Stromanbietern nicht einbehalten werden, da dies gegen geltende Verbraucherschutzbestimmungen verstößt. Ebenso ist es nicht gestattet, das Guthaben mit zukünftigen Abschlägen zu verrechnen, da dies die finanzielle Belastung für die Verbraucher unnötig erhöhen würde. In diesem Artikel möchten wir Ihnen nicht nur die Unzulässigkeit solcher Praktiken näher erläutern, sondern auch eine umfassende Übersicht über die Rechte der Verbraucher in dieser Angelegenheit bieten. So können Sie besser informiert und vorbereitet sein, falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Hintergrund der Stromabrechnung: Wichtige InformationenKlage gegen ExtraEnergie: Wegweisendes UrteilBerechnung der Stromabschläge: OLG Düsseldorf UrteilGuthaben umgehend einfordern: Rechte VerbraucherVerbraucherzentrale rät zur Selbstberechnung der AbschlägeGründe für erhöhten Stromverbrauch: UrsachenStromabrechnung: Ihr Inhalt und die Überprüfung

Hintergrund der Stromabrechnung: Wichtige Informationen

Jedes Jahr zur gleichen Zeit landet sie in unserem Briefkasten: die Stromabrechnung. Sie sorgt nicht immer für Begeisterung, insbesondere da die Strompreise seit dem Jahr 2000 kontinuierlich gestiegen sind. Dies hat oft zur Folge, dass Verbraucher trotz weitgehend konstantem Stromverbrauch regelmäßige Nachzahlungen leisten müssen. Doch es ist auch möglich, dass Sie bei Ihrer Stromabrechnung ein Guthaben erhalten.

Um das zu verstehen: Viele von uns leisten monatlich feste Abschlagszahlungen an ihren Stromanbieter. Manche zahlen diese Abschläge alle zwei Monate oder quartalsweise.

Der Abschlag setzt sich im Allgemeinen aus zwei Faktoren zusammen:

  1. Dem Strompreis, den der Anbieter berechnet.
  2. Dem individuellen Verbrauch des Kunden.

Wenn am Jahresanfang (oder am Jahresende, je nach Anbieter) die Rechnung für den im letzten Jahr verbrauchten Strom kommt, kann eine Nachzahlung erforderlich sein. Dies tritt auf, wenn mehr Strom verbraucht wurde, als über die im Voraus gezahlten Abschläge abgedeckt wurde. Allerdings ist auch das Gegenteil möglich: Ein Guthaben bei Ihrer Stromabrechnung zeigt an, dass Ihr tatsächlicher Verbrauch niedriger war als erwartet. In solchen Fällen haben Sie das Recht, sofort eine Rückerstattung von Ihrem Energieversorger zu verlangen.


Klage gegen ExtraEnergie: Wegweisendes Urteil
Klage gegen ExtraEnergie: Wegweisendes Urteil
Die Thematik, die diesem Rechtsfall zugrunde liegt, betrifft die Frage, wie Energieanbieter mit übriggebliebenen Guthaben in Strom- oder Gasrechnungen umgehen dürfen.
In diesem speziellen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Ende 2014 eine wegweisende Entscheidung getroffen.
Der Anlass für diese wegweisende Gerichtsentscheidung war eine Klage, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Energieversorger ExtraEnergie eingereicht wurde.
Der Kern der Klage bestand darin, dass der Energieanbieter seinen Kunden das auf ihren Rechnungen verbleibende Guthaben nicht umgehend zurückerstattete, sondern stattdessen nach und nach mit den darauf folgenden monatlichen Abschlägen verrechnete.
Die Richter bewerteten diese Praxis als rechtswidrig und unzulässig. Gemäß dem Urteil des OLG Düsseldorf muss ein solches Guthaben in Strom- oder Gasabrechnungen „unverzüglich und vollständig ausgezahlt“ werden.
Der Energiekonzern mit Sitz in Neuss, Nordrhein-Westfalen, argumentierte, dass das überschüssige Guthaben aufgrund eines gewährten Bonus entstanden sei und nicht aus überzahlten Abschlägen resultiere.
Dieses Argument fand jedoch vor dem OLG Düsseldorf keine Zustimmung.
Das Gericht stellte klar, dass das Guthaben in Strom- oder Gasabrechnungen unverzüglich überwiesen werden müsse, unabhängig davon, ob es aus einem Bonus
(z. B. einem Willkommensbonus für Neukunden) oder aufgrund von Differenzen zwischen den geleisteten Abschlägen und dem tatsächlichen Verbrauch resultiere.
Eine Revision wurde ausgeschlossen, wodurch das Urteil endgültig und wegweisend wurde.

Berechnung der Stromabschläge: OLG Düsseldorf Urteil

Das Urteil des OLG Düsseldorf hat nicht nur Auswirkungen auf Guthaben bei Stromabrechnungen, sondern auch auf einen anderen Aspekt: die Berechnung der monatlichen Abschläge durch Energieunternehmen.

In einigen Fällen hat ExtraEnergie (einschließlich der Marke PrioStrom) die monatlichen Abschläge trotz eines deutlich geringeren Stromverbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum unverändert beibehalten. Gegen diese Praxis hat die Verbraucherzentrale erfolgreich geklagt.

Das Urteil legt fest, dass Stromanbieter wie ExtraEnergie bei der Berechnung der zukünftigen monatlichen Abschläge nur einen Parameter berücksichtigen dürfen: den Vorjahresverbrauch. Wenn der Energieversorger trotz eines niedrigeren Verbrauchs die Abschläge des Vorjahres beibehält, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, umgehend eine nachträgliche Anpassung zu fordern.

Video: Erklärfilm: Abschlagszahlung für Strom, Gas und Wasser

Dies gilt auch für Neukunden, bei denen keine Vergleichswerte aus dem Vorjahr beim jeweiligen Anbieter vorliegen. In solchen Fällen sollten die Abschläge dem „mutmaßlichen Verbrauch“ des Kunden entsprechen. Wenn ein Stromanbieter von Anfang an überhöhte Abschläge festsetzt, handelt es sich um versteckte Vorauszahlungen, die nach dem Urteil des OLG Düsseldorf unzulässig sind.


Guthaben umgehend einfordern: Rechte Verbraucher

Die Klage erwies sich aus Verbrauchersicht als äußerst erfolgreich und hatte weitreichende Konsequenzen. Energieanbieter sind nun verpflichtet, sich bei der Berechnung der monatlichen Abschläge am Vorjahresverbrauch zu orientieren, und versteckte Vorauszahlungen sind nicht mehr zulässig. Der Auslöser und die Hauptmotivation für die Klage waren jedoch die einbehaltenen Guthaben, bei denen die Richter ebenfalls zugunsten der Verbraucher entschieden.

Doch wie sollte man vorgehen, wenn der Energieversorger sich weigert, das Guthaben zeitnah zu erstatten? Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale, das Unternehmen schriftlich zur sofortigen Zahlung aufzufordern oder zu verlangen, dass das Guthaben spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet wird. Falls sich in der nächsten Rechnung herausstellt, dass das Guthaben höher ist als der Abschlag, ist der Versorger verpflichtet, die Differenz auszuzahlen, und dies spätestens zum Zeitpunkt der nächsten fälligen Abschlagszahlung.

Video: Stromanbieter wechseln und bares Geld sparen Die Ratgeber
Wenn der Energielieferant dennoch Widerstand leistet, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu, den Stromvertrag umgehend zu kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.

Verbraucherzentrale rät zur Selbstberechnung der Abschläge
Verbraucherzentrale rät zur Selbstberechnung der Abschläge
Die Überlegung, den Energieanbieter zu kündigen, ist nicht nur dann angebracht, wenn das Guthaben aus der letzten Stromabrechnung einbehalten wird. Die Verbraucherzentrale rät auch zur fristlosen Kündigung, wenn Energieversorger sich weigern, gerechtfertigte Anpassungen der monatlichen Abschläge vorzunehmen.
Daher ist es von großer Bedeutung, die künftigen Abschläge, die vom Stromanbieter festgelegt werden, sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls den erwarteten Abschlag eigenständig zu berechnen. Dies kann bei der Argumentation für eine notwendige Anpassung hilfreich sein.

Video: Kündigung, hohe Abschlagszahlung, Raumtemperatur – Rechte von Verbrauchern I Marktcheck SWR

Hier ist, wie Sie dies durchführen:
  • Ermitteln Sie zunächst Ihren bisherigen Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresrechnung.
  • Multiplizieren Sie diesen Verbrauchswert mit dem aktuellen Arbeitspreis, der unter anderem aus Netzentgelten, staatlichen Steuern und Abgaben besteht.
  • Fügen Sie den Grundpreis hinzu.
  • Teilen Sie das Ergebnis durch zwölf, um die genaue Höhe des neuen Abschlages zu erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass es nicht zulässig ist, den Jahresbetrag einfach durch elf Monate zu teilen, da Verbraucher dadurch jeden Monat einen Teil im Voraus zahlen müssten. Daher sollte darauf bestanden werden, dass die Berechnung korrekterweise durch zwölf Monate erfolgt.

Stromabrechnung: Ihr Inhalt und die Überprüfung

Um möglichen Problemen mit Ihrem Energieversorger im Zusammenhang mit Guthaben und Abschlägen vorzubeugen, ist es ratsam, den Inhalt Ihrer Stromabrechnung und deren genaue Bedeutung zu verstehen.

Die jährliche Stromabrechnung liefert Informationen darüber, wie viel Strom tatsächlich verbraucht wurde, und ob Sie am Ende ein Guthaben erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen.

Die umfangreiche Natur der jährlichen Stromabrechnung sollte Sie nicht abschrecken, da sie in der Regel mehrere Seiten umfasst und aus verschiedenen inhaltlichen Abschnitten besteht.

Um möglichen Problemen mit Ihrem Energieversorger im Zusammenhang mit Guthaben und Abschlägen vorzubeugen, ist es ratsam, den Inhalt Ihrer Stromabrechnung und deren genaue Bedeutung zu verstehen. (Foto: AdobeStock - 47158238   Racle Fotodesign)

Um möglichen Problemen mit Ihrem Energieversorger im Zusammenhang mit Guthaben und Abschlägen vorzubeugen, ist es ratsam, den Inhalt Ihrer Stromabrechnung und deren genaue Bedeutung zu verstehen. (Foto: AdobeStock – 47158238 Racle Fotodesign)

Die beiden wichtigsten Informationen für Verbraucher sind:

  1. Die Stromkennzeichnung des Anbieters, auch als Strommix bezeichnet, also welchen Tarif und welche Art von Strom Sie gewählt haben.
  2. Der genaue Verbrauch im letzten Jahr.

Es ist entscheidend, Ihre Stromabrechnung sorgfältig zu überprüfen, um mögliche Abweichungen zu erkennen und sofort reagieren zu können.

Ein Vergleich mit Ihrer Rechnung vom Vorjahr kann dabei helfen, Unregelmäßigkeiten zu identifizieren. Wenn der Verbrauchswert in den beiden Rechnungen erheblich voneinander abweicht, kann dies verschiedene Gründe haben.


Gründe für erhöhten Stromverbrauch: Ursachen
Wenn Ihr Stromverbrauch signifikant von dem des Vorjahres abweicht, sollten Sie zunächst den auf Ihrer Rechnung angegebenen Zählerstand mit dem tatsächlichen Zählerstand vergleichen, der an Ihren Energieversorger gemeldet wurde.
Einige Anbieter schätzen Zählerstände über längere Zeiträume, was dazu führen kann, dass bisher nicht abgerechnete Verbrauchsmengen in spätere Abrechnungszeiträume verschoben werden, insbesondere wenn die Schätzung zu niedrig war.
Eine weitere mögliche Ursache für einen erhöhten Verbrauch kann eine fehlerhafte Elektroinstallation sein. Fehler bei der Verlegung von Leitungen können den Stromverbrauch erhöhen. Ungenutzte Stromkabel können ebenfalls den Zählerstand unnötig steigen lassen. Ein defekter Stromzähler ist ebenfalls eine Möglichkeit, obwohl dies in der Regel relativ selten vorkommt.

Video: Die größten Stromfresser im Haushalt: So senken Sie Ihren Stromverbrauch | Marktcheck SWR

Es gibt noch weitere potenzielle Gründe für einen gestiegenen Stromverbrauch, darunter ältere, stromhungrige Elektrogeräte, vereiste Kühlfächer (Eis erschwert die Kühlung und erhöht den Energieverbrauch) oder verkalkte Boiler (Kalkablagerungen führen zu einem höheren Energiebedarf).

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