Die Einführung neuer Vorgaben für Heizungen und Gebäude in Deutschland hat zu leidenschaftlichen Debatten geführt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie sollen den Klimawandel bekämpfen. Es wird jedoch diskutiert, ob diese Vorgaben mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Studie: Belastung von Gebäudeeigentümern für Energieeffizienz untersucht
Die Stiftung Umweltenergierecht hat eine Studie veröffentlicht, in der die zentrale Frage behandelt wird, wie stark Gebäudeeigentümer zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz belastet werden dürfen.
Die Autoren der Studie haben festgestellt, dass es im Rahmen des Grundgesetzes möglich ist, Gebäudeeigentümer zur Erneuerung von Heizungen oder zur Sanierung von Gebäuden zu verpflichten. Dies ist mit dem Grundrecht auf Eigentum vereinbar, solange es sich um einen legitimen Zweck handelt, wie den Klimaschutz.
Das GEG berücksichtigt die Belastung der Gebäudeeigentümer und sieht finanzielle Förderungen, Übergangsregelungen und Härtefallregelungen vor. Laut der Studie der Stiftung Umweltenergierecht ist das GEG verfassungskonform und enthält angemessene Regelungen.
Um die Gebäudeeffizienz zu verbessern, müssen die neuen EU-Regelungen in deutsches Recht überführt werden. Dabei werden für Wohngebäude pauschale Minderungswerte für den Primärenergieverbrauch festgelegt. Eine mögliche Umsetzung könnte durch eine Sanierungspflicht für Gebäudeeigentümer erfolgen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Deutschland hat bei der Umsetzung der Regelungen einen gewissen Spielraum, um diese an nationale Gegebenheiten und die Belange der Gebäudeeigentümer anzupassen.
Bei Eingriffen in die Eigentumsgarantie gelten die deutschen Grundrechte als maßgebend, nicht das EU-Recht. Eine EU-Pflicht zur Durchführung von Effizienzmaßnahmen wäre verhältnismäßig, solange die wirtschaftliche Mehrbelastung für die Gebäudeeigentümer nicht unzumutbar ist. Der Bundesgesetzgeber ist dazu angehalten, dies bei der Umsetzung in deutsches Recht zu berücksichtigen.
Um sicherzustellen, dass die neuen Vorgaben für Heizungen und Gebäude mit dem Grundgesetz vereinbar sind, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Zumutbarkeit für Gebäudeeigentümer zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise Übergangsregelungen, finanzielle Förderungen oder Härtefallregelungen. Zudem bietet die Möglichkeit, Spielräume bei der Wahl der Effizienzmaßnahmen zu nutzen, eine flexible Umsetzung der EU-Regelungen in deutsches Recht.
Die neuen Vorgaben für Heizungen und Gebäude sind im Allgemeinen mit dem Grundgesetz vereinbar, solange die Gebäudeeigentümer nicht unzumutbar belastet werden. Finanzielle Unterstützung, Übergangsregelungen und Härtefallregelungen sind dabei von großer Bedeutung. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erfolgen wird und inwieweit die Interessen der Gebäudeeigentümer dabei angemessen berücksichtigt werden.