Staatliche Förderungen bringen den Traum vom eigenen Zuhause näher. Die Wüstenrot Bausparkasse empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, die vorhandenen Fördertöpfe vor Jahresende zu nutzen, um Eigenkapital für späteres Wohneigentum aufzubauen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr können sie von der Wohnungsbauprämie profitieren. Dabei können Alleinstehende jährlich bis zu 700 Euro und Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner bis zu 1.400 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent erhalten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Wohnungsbauprämie: Finanzielle Unterstützung für den Immobilienerwerb
Mit der Wohnungsbauprämie können Bürgerinnen und Bürger staatliche Förderungen nutzen, um Eigenkapital für den späteren Erwerb von Wohneigentum aufzubauen. Alleinstehende haben die Möglichkeit, jährlich bis zu 700 Euro und Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner bis zu 1.400 Euro auf einen Bausparvertrag einzuzahlen. Zusätzlich erhalten sie eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Einkommensgrenzen gibt, um von dieser Förderung zu profitieren.
Zusätzliche staatliche Förderung für Arbeitnehmer – Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen zur finanziellen Absicherung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei, indem sie vermögenswirksame Leistungen anbieten. Je nach Tarifvertrag können Beschäftigte monatlich bis zu 40 Euro erhalten. Zusätzlich können sie die Arbeitnehmer-Sparzulage in Anspruch nehmen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Durch diese staatliche Unterstützung wird die Vermögensbildung gefördert und die Möglichkeit geschaffen, Eigenkapital für zukünftige Finanzvorhaben wie den Erwerb einer Immobilie aufzubauen.
Durch die Einzahlung vermögenswirksamer Leistungen in einen Bausparvertrag können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer staatliche Zulagen von bis zu 9 Prozent erhalten. Die jährliche Förderung beläuft sich auf maximal 43 Euro für Alleinstehende und 86 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Es ist zu beachten, dass die Beantragung und Gewährung der Arbeitnehmersparzulage unabhängig von der Wohnungsbauprämie erfolgt.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, die Wohnungsbauprämie zu beantragen, auch wenn ihr zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet. Voraussetzung ist jedoch, dass sie die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie nicht überschreiten. Diese Regelung ermöglicht es auch Personen mit einem höheren Einkommen, von den staatlichen Förderungen zum Aufbau von Eigenkapital für den späteren Wohneigentumserwerb zu profitieren.
Staatliche Förderung für Eigenkapitalaufbau und Tilgung von Wohndarlehen
Seit 2008 gewährt die öffentliche Hand die staatlich geförderte Eigenheimrente, besser bekannt als „Wohn-Riester“, um den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Mit diesem Modell können Verbraucher entweder Eigenkapital für den späteren Kauf einer Immobilie aufbauen oder ein bestehendes Wohndarlehen schneller abbezahlen. Ab dem Jahr 2024 können die Wohn-Riester-Mittel auch für die energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden.
Jugend-Bausparverträge bei Wüstenrot ermöglichen flexiblen Einsatz der Prämie
Der Abschluss eines Jugend-Bausparvertrags bei Wüstenrot ist für junge Menschen unter 25 Jahren empfehlenswert. Sie profitieren von einem Jugendbonus von bis zu 200 Euro. Nach einer Bindungsfrist von sieben Jahren haben sie die Möglichkeit, frei über die Verwendung der Wohnungsbauprämie zu entscheiden, die in den Bausparvertrag eingeflossen ist, ohne einen Nachweis für den Wohnungsbau, -erwerb oder -modernisierung erbringen zu müssen.
Eigenkapital aufbauen und Traum vom Eigenheim erfüllen – mit Wüstenrot
Die Wüstenrot Bausparkasse informiert Sie ausführlich über staatliche Förderungen und das Bausparen. Besuchen Sie ihre Internetseite und entdecken Sie alle relevanten Informationen. Falls Sie eine persönliche Beratung bevorzugen, stehen Ihnen Beraterinnen und Berater deutschlandweit zur Verfügung. Nutzen Sie die vorhandenen Förderungen, um Ihren Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Immobilienerwerb
Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen möchten, sollten die staatlichen Förderungen in Betracht ziehen. Mit der Wohnungsbauprämie können sie jährlich bis zu 700 Euro als Alleinstehende und bis zu 1.400 Euro als Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner auf einen Bausparvertrag einzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent erhalten. Dies erleichtert den Aufbau von Eigenkapital für den späteren Immobilienerwerb und bietet finanzielle Unterstützung.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 Euro pro Monat zu erhalten. Diese Leistungen können sie nutzen, um ein Vermögen aufzubauen, das sie später für den Immobilienerwerb oder die Tilgung eines Wohndarlehens verwenden können. Zusätzlich können sie von der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren, die ihnen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bietet. Junge Menschen unter 25 Jahren haben zudem die Möglichkeit, attraktive Jugend-Bausparverträge abzuschließen. Informieren Sie sich bei Wüstenrot über die verschiedenen staatlichen Förderungen und nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.