Fremdvergleichsmaßstab beachten: Steuerrechtliche Aspekte beim Verkauf an Angehörige

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In Deutschland gibt es zahlreiche Fälle, in denen nahestehende Personen oder Unternehmen Liefer- und Leistungsbeziehungen eingehen. Dabei sind Steuervorteile oft von großer Bedeutung. Insbesondere beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten zur Abschreibung.

Verkauf von langjährigen Mietwohnungen an Kinder: Steuervorteile nutzen

Eine häufig verwendete Strategie besteht darin, langjährig vermietete Wohnungen an die eigenen Kinder zu verkaufen, um diesen zukünftige Mieteinnahmen und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Dies ermöglicht es der nächsten Generation, das volle Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich zu nutzen.

Im Steuerrecht gelten unterschiedliche Regelungen für Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen. Es ist entscheidend sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht die Herausforderungen, die bei der Erlangung der gewünschten steuerlichen Anerkennung zu beachten sind.

Im vorliegenden Urteilsfall wurde jedoch festgestellt, dass die Beteiligten den Geldfluss nicht tatsächlich stattfinden ließen, sondern den Kaufpreis den Kindern schenkten.

Die Eltern entschieden sich dazu, den Kindern den Kaufpreis nach Abschluss des Kaufvertrags zu schenken. Das Finanzamt hat diesen Sachverhalt aufgedeckt und das Gericht hat den Gestaltungsmissbrauch verworfen. Die Richter waren der Auffassung, dass es sich nicht um einen entgeltlichen Verkauf, sondern um eine Schenkung der Immobilie handelte. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten geltend machen.

Aus Sicht von Schulz handelte es sich um eine sinnvolle Gestaltung, die jedoch nicht vollständig umgesetzt wurde. Dennoch konnten die Kinder im Zuge der Grundstücksumschreibung die noch ausstehenden Schulden der Eltern übernehmen und als steuermindernde Anschaffungskosten geltend machen.

Das Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt, dass es bei Geschäften zwischen Angehörigen unerlässlich ist, die Vereinbarungen vollständig zu erfüllen, um die gewünschten steuerlichen Vorteile zu erhalten. Wenn Gestaltungsmissbrauch betrieben wird, werden diese Vorteile verworfen, was zu Nachteilen für alle Beteiligten führt.

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