Tierschutzgesetz-Entwurf kritisiert: Unzureichende Maßnahmen für den Tierschutz

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Der Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz wird vom Deutschen Tierschutzbund kritisch betrachtet. Der Verband zeigt sich enttäuscht darüber, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen größtenteils nicht umgesetzt wurden und der Entwurf innerhalb der Bundesregierung keine Einigung erzielt hat. Insbesondere bemängelt der Verband, dass der Tierschutz nur für wenige Bereiche vorgesehen ist und selbst dort ungenügend ist.

Entwurf für neues Tierschutzgesetz enttäuscht – Lücken und Mängel bleiben bestehen

Der Deutsche Tierschutzbund äußert sich enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz, da die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen im Tierschutz größtenteils nicht umgesetzt wurden. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf nur wenige Bereiche des Tierschutzes abdeckt und selbst dort ungenügend ist. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist notwendig, um den im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen gerecht zu werden und dem Staatsziel Tierschutz zu entsprechen.

Nur minimale Fortschritte für Tiere in Tierversuchen

Im vorliegenden Gesetzentwurf zum Tierschutz werden zahlreiche wichtige Forderungen nicht erfüllt. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren und ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas sind nicht vorgesehen. Auch das versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern wird nicht umgesetzt. Die saisonale Anbindehaltung bleibt grundsätzlich erlaubt. Leider gibt es nur minimale Fortschritte für Tiere in Tierversuchen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf für ein neues Tierschutzgesetz werden grundlegende Mängel bei der Plausibilitätskontrolle zur Genehmigung von Tierversuchen nicht behoben. Zudem bleiben im bisherigen Tierschutzgesetz Lücken bestehen, die schmerzhafte Amputationen bei Tieren erlauben. Das Schwanzkupieren bei Schweinen, das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten sowie die betäubungslose Kastration von Lämmern und Zicklein werden im Entwurf nicht explizit verboten. Jagdlich geführte Hunde sollen weiterhin vom Kupierverbot ausgenommen sein. Zusätzlich ist die Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht für kleine Betriebe vorgesehen, obwohl dort erfahrungsgemäß die meisten Missstände auftreten.

Kritik am Gesetzentwurf: Keine verbindliche Kennzeichnung von Hunden und Katzen

Im vorliegenden Gesetzentwurf fehlen konkrete Regelungen zu einigen Punkten, die stattdessen in Verordnungsermächtigungen überführt werden. Dies betrifft unter anderem die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, die nicht als verpflichtend, sondern nur als Möglichkeit vorgesehen sind. Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich zwar zufrieden über die verpflichtenden Vorgaben für den nationalen Onlinehandel mit Tieren, fordert jedoch eine weitergehende Ausgestaltung dieser Vorgaben.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird der Onlinehandel mit Tieren nicht direkt im Tierschutzgesetz eingeschränkt, sondern mittels einer Verordnungsermächtigung geregelt. Diese Vorgehensweise stößt jedoch auf Kritik, da wichtige Regelungen dadurch auf später verschoben werden und von einer zukünftigen Bundesregierung möglicherweise wieder rückgängig gemacht werden könnten. Der Deutsche Tierschutzbund bewertet hingegen positiv, dass der „Qualzuchtparagraph“ erweitert und konkretisiert wird sowie bestimmte Wildtiere zukünftig nicht mehr in Zirkussen zur Schau gestellt werden sollen.

Referentenentwurf erfüllt Erwartungen nicht

Der Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz weist zahlreiche Mängel auf, da wichtige Tierschutz-Forderungen nicht ausreichend berücksichtigt werden und das bisherige Tierschutzgesetz grundlegende Defizite aufweist. Die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen nicht hinreichend umgesetzt wurden, hat beim Deutschen Tierschutzbund zu Enttäuschung und Kritik geführt. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist erforderlich, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden.

Im Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz wird die Verwendung von Ermächtigungsgrundlagen statt klarer gesetzlicher Vorgaben kritisiert. Trotz einiger positiver Aspekte wie der Erweiterung des „Qualzuchtparagraphen“ und dem Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtiere in Zirkussen erfüllt der Entwurf insgesamt nicht die Erwartungen. Eine dringende Überarbeitung ist notwendig, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und das Staatsziel Tierschutz zu erreichen.

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