Aufmaß: Definition, Möglichkeiten der Erstellung und welche Arten es gibt

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Aufmaß: Definition, Möglichkeiten der Erstellung und welche Arten es gibt

Das Aufmaß ist eine wichtige Planungsgrundlage für die Abrechnung von Bauleistungen. Dabei steckt aber mehr dahinter als nur das Messen von Höhe, Länge, Breite und Tiefe eines Gebäudes oder Grundstücks. Es ist ein präziser Prozess, der ein tiefes Verständnis für die Architektur, Konstruktion und die spezifischen Anforderungen des Bauprojekts erfordert. Von der Erfassung der vorhandenen Strukturen bis zur genauen Bestimmung von Materialbedarf und Arbeitsaufwand spielt das Aufmaß eine zentrale Rolle in der Bauplanung. Es erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch eine sorgfältige Analyse und Interpretation der Messergebnisse, um ein akkurates Bild der Situation zu erhalten. Darüber hinaus ermöglicht das Aufmaß eine frühzeitige Identifizierung von potenziellen Herausforderungen oder Abweichungen, was wiederum zur effizienten Planung und Ausführung des Bauprojekts beiträgt.
Definition: Was ist das Aufmaß?So kann das Aufmaß erstellt werdenDiese Aufmaß-Arten gibt es

Definition: Was ist das Aufmaß?

Das Aufmaß ist ein Begriff aus dem Bauwesen und wird hier mit zwei verschiedenen Bedeutungen verwendet. Zum einen geht es um das Ausmessen eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das bereits existent ist. In dem Fall stellt das Aufmaß die Planungsgrundlage für anstehende Handwerkerleistungen dar. Zum anderen kann das Aufmaß aber auch die Ermittlung des Umfangs von bereits erbrachten Bauleistungen sein. In dem Fall wird auf seiner Basis die Rechnung erstellt. Allerdings ist es nicht immer nötig, zur Abrechnung ein Aufmaß zu erstellen. Wurde ein Pauschalvertrag geschlossen, bei dem Art und Umfang der zu erbringenden Leistung bereits vorab geschätzt worden ist, braucht es das Aufmaß nicht. Das gilt ebenso bei Einheitspreisverträgen, bei denen die Kosten pro Leistungseinheit und nicht nach tatsächlichen Maßen berechnet werden.

Das Aufmaß liefert demnach die wichtigsten Informationen zu Bauleistungen, der voraussichtlichen Bauzeit und damit auch zu den Baukosten, die zu erwarten sind. Dabei soll das Aufmaß stets transparent genug sein, damit der Auftragspartner, in dem Fall der Bauherr, in der Lage ist, dessen Richtigkeit zu beurteilen.

So kann das Aufmaß erstellt werden

Es gibt keine rechtlichen Regelungen dazu, wie das Aufmaß zu erstellen ist. Heute wird es meist digital angefertigt, was einfach, transparent und kostengünstig ist. Verschiedene Softwares können dazu genutzt werden. Möglich ist es zudem, eine Excel-Tabelle zu erstellen, in die die jeweiligen Maße eingetragen werden. Dank Formel und Rechenfunktionen können die anstehenden Leistungen sicher kalkuliert werden.

Das Aufmaß kann jedoch auch ganz klassisch mit Papier und Stift erstellt werden. Diese Variante ist erprobt und einfach, sie erfordert zudem keinerlei Technik. Dafür ist sie auch fehleranfälliger und kostet mehr Zeit, wenn die ermittelten Daten am Ende miteinander abgeglichen werden müssen.

Die digitale Technik lässt sich ideal mit einem Laser-Entfernungsmessgerät kombinieren, sodass die Datenübertragung wegfällt. Die Eingaben erscheinen in Echtzeit, zudem ist die Berechnung der Kosten deutlich einfacher und genauer möglich.

Video: MEGA Akademie: Aufmaß berechnen mit Oliver Peters

Diese Aufmaß-Arten gibt es
Ebenso, wie das Aufmaß auf verschiedene Weisen niedergeschrieben werden kann, gibt es diverse Varianten, wie es zu erstellen ist:
  • Zeichnerisches Aufmaß

    Das zeichnerische Aufmaß wird bereits in der Planungsphase erstellt und muss immer wieder angepasst werden, wenn sich Änderungen ergeben. Damit ist es am Ende des Bauprojekts nicht mehr nötig, das Aufmaß direkt vor Ort aufzunehmen.
  • Örtliches Aufmaß

    Bei Rekonstruktionen und Sanierungen von Gebäuden, die stets individuelle Leistungen sind, werden kaum standardisierte Leistungsverzeichnisse oder Ausführungszeichnungen verwendet. Das örtliche Aufmaß gibt Aufschluss darüber, welche Leistungen tatsächlich erbracht worden sind.
  • Prüffähiges Aufmaß

    Das prüffähige Aufmaß ist die Basis für die Abrechnung der erbrachten Leistungen. Wichtig: Das Aufmaß muss so erstellt werden, dass eine unbeteiligte Person in der Lage ist, es nachzuvollziehen.
Das Aufmaß kann einseitig oder gemeinsam erstellt werden, wobei die gemeinsame Feststellung sinnvoller ist, wenn es um die Abrechnung erbrachter Leistungen geht.

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