Weiterbildungsoffensive: Ab 1.7.2023 150 Euro Bonus für Bürger

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In der überarbeiteten Regelung des Bürgergeldes liegt ein deutlicher Fokus auf der Förderung von Weiterbildung. Die Bundesregierung hat das Ziel eines „Jahrzehnts der Weiterbildung“ formuliert. Im Gegensatz zu Hartz IV steht nun nicht mehr die schnelle Vermittlung in Arbeit im Vordergrund, sondern es sollen Anreize geschaffen werden, um gezielte Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Abschluss durchzuführen. Dafür wird ein Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro sowie ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat bereitgestellt. Wir informieren ausführlich darüber, wer Anspruch auf das Weiterbildungsgeld hat, ab welchem Zeitpunkt es ausgezahlt wird und ab wann es genutzt werden kann.

Bürgergeld Bonus – Weiterbildungsgeld

Arbeitssuchende erhalten durch das Bürgergeld eine grundlegende finanzielle Unterstützung. Ab 2023 wird diese Unterstützung allen ehemaligen Berechtigten von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld automatisch gewährt, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Im Bereich der Bildungsförderung wurden zwei neue Optionen eingeführt: der monatliche Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro und das Weiterbildungsgeld mit einer Förderung von 150 Euro pro Monat.

Weiterbildungsgeld

Ab Juli 2023 erhalten Personen, die Bürgergeld beziehen und an einer Weiterbildung teilnehmen, eine monatliche Unterstützung in Form von Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Diese finanzielle Unterstützung steht ausschließlich für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen zur Verfügung. Das neue Bürgergeld-Gesetz gewährt auch denjenigen, die bereits vor dem 1.7.2023 mit ihrer Weiterbildung begonnen haben, Anspruch auf das Weiterbildungsgeld.

Eine abschlussbezogene berufliche Nachqualifizierung ermöglicht es Menschen, die bereits über bestimmte Kompetenzen verfügen, einen Berufsabschluss nachträglich zu erlangen. Dieser Bildungsweg eröffnet insbesondere für Empfänger von Bürgergeld neue Perspektiven in Bezug auf berufliche Weiterbildung und gezielte Karriereplanung.

Bis wann wird das Weiterbildungsgeld gezahlt?

Das Weiterbildungsgeld kann über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgezahlt werden, wenn die durchgeführte Bildungsmaßnahme den Erwerb eines Berufsabschlusses erfordert. Im Vergleich zur vorherigen Regelung für Hartz IV-Beziehende wurde die Laufzeit um ein Jahr verlängert.

Bürgergeld-Bonus

Ab Juli 2023 wird den Empfängern des Bürgergeldes ein zusätzlicher monatlicher Bonus in Höhe von 75 Euro gewährt, wenn sie an förderlichen Maßnahmen teilnehmen, die langfristig ihre Jobchancen verbessern können. Indem sie neue Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erwerben, können sie ihre Beschäftigungsmöglichkeiten nachhaltig steigern und dadurch den Bonus erhalten. Es wird geraten, diese Gelegenheit zu nutzen, um die eigenen Karrierechancen zu erhöhen und finanzielle Vorteile zu erzielen. Greifen Sie die Möglichkeit auf, um Ihre Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Zusätzlich zum Regelbedarf erhalten Sie einen Betrag von 75 Euro, der nicht angerechnet wird.

Förderung von Weiterbildung dank der Weiterbildungsprämie

Es gibt unterschiedliche sachliche Wege, um finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen zu bekommen. Eine davon ist das Weiterbildungsgeld, das für Personen bereitgestellt wird, die eine Fortbildung absolvieren möchten. Eine weitere Möglichkeit ist die Weiterbildungsprämie, die gewährt wird, wenn die Fortbildung zu einem anerkannten Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt. Diese Art der Fortbildung wird oft als Umschulung bezeichnet, für die eine Umschulungsprämie beantragt werden kann.

Wenn Sie die Zwischenprüfung erfolgreich absolvieren, erhalten Sie eine Prämie von 1.000 Euro. Durch das Bestehen der Abschlussprüfung steigt die Prämie sogar auf 1.500 Euro. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nach Ihrer Umschulung oder Nachqualifizierung einen Nachweis über Ihr erfolgreiches Bestehen bei Ihrem Kostenträger einreichen müssen, um eine Förderung von bis zu 2.500 Euro zu erhalten.

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