Fristen für den Betrieb von bestehenden Heizungen

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab 2024 in Kraft tritt, bringt wichtige Änderungen für Heizungsanlagen mit sich. Das Hauptziel des GEG ist die Förderung erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. Eine bedeutsame Neuerung betrifft die regelmäßige Überprüfung und Optimierung von Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger. Dazu gehört auch der hydraulische Abgleich, der sicherstellt, dass die Wärme gleichmäßig im Gebäude verteilt wird.

Mehr Effizienz: Regelmäßige Überprüfung von Heizungsanlagen

Mit Inkrafttreten des GEG im Jahr 2024 müssen laufende Heizungsanlagen in regelmäßigen Abständen überprüft und optimiert werden. Dabei wird auch der hydraulische Abgleich durchgeführt, um eine gleichmäßige Verteilung der Wärme im Gebäude sicherzustellen. Durch diese Maßnahmen können der Energieverbrauch gesenkt und die Effizienz der Anlagen gesteigert werden.

Fossile Brennstoffe reduzieren: Mindestens 65% erneuerbare Energien

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten Heizungen einen Mindestanteil von 65 % erneuerbarer Energien nutzen. Damit soll der Verbrauch fossiler Brennstoffe reduziert und der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Eigentümer haben verschiedene Möglichkeiten, um diese Anforderung zu erfüllen, wie beispielsweise den Anschluss an Wärmenetze, den Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie oder bestimmten Arten von Gasheizungen. Auch für bereits bestehende Gebäude stehen zusätzliche Optionen zur Verfügung, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Frist für Umstieg auf alternative Heizungssysteme

Gemäß den aktuellen Vorschriften dürfen bestehende Heizungen noch bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Während dieser Übergangszeit haben die Eigentümer die Möglichkeit, alternative Heizungssysteme zu erforschen und zu implementieren, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe schrittweise zu reduzieren.

Sicherstellung der Wärmeversorgung bei Heizungsausfall

Bei einem Ausfall einer Heizung gibt es Übergangsfristen, in denen Heizungen mit fossilen Brennstoffen genutzt werden dürfen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Wärmeversorgung während der Installation von alternativen Heizungssystemen weiterhin gewährleistet ist.

Was das GEG über alte Heizungsanlagen sagt

Im § 72 des GEG sind spezifische Austauschpflichten für Heizungsanlagen festgelegt, die älter als 30 Jahre sind. Heizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Für Heizungen, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, besteht eine Austauschpflicht nach Ablauf von 30 Jahren. Diese Regelungen gelten für Standard- und Konstanttemperaturkessel. Es gibt jedoch Ausnahmen für Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel und heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt.

Austauschpflicht für alte Heizungsanlagen erhöht Effizienz und Nachhaltigkeit

Die Austauschpflicht für Heizungsanlagen älter als 30 Jahre sorgt dafür, dass veraltete und ineffiziente Anlagen durch moderne und energieeffiziente Systeme ersetzt werden. Dadurch können erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden, was sich positiv auf den Geldbeutel der Eigentümer auswirkt. Zudem werden durch den Austausch die CO2-Emissionen reduziert und der Klimaschutz vorangetrieben.

Eigentümer von Gebäuden haben die Möglichkeit, durch die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowohl ihren Energieverbrauch als auch ihre CO2-Emissionen zu senken. Ein effizienter Betrieb der Heizungsanlagen ermöglicht zudem finanzielle Einsparungen. Um die Anforderungen des GEG zu erfüllen, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Regelungen vertraut zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Der Link BMWK – Das neue Heizungsgesetz ist auf dem Weg! auf energiewechsel.de führt zu einem Wegweiser der Bundesregierung. Hier erhalten Eigentümer wertvolle Informationen und einen umfangreichen Überblick über das neue Heizungsgesetz. Mit nur wenigen Klicks können sie sich über die Änderungen informieren und ihre Fragen klären.

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