Die Hausratversicherung kann eine gute Option sein, um wertvolle Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel oder einen teuren Grill abzusichern. Sie bietet Schutz vor bestimmten Gefahren wie Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl ist jedoch nicht abgedeckt. Wenn beispielsweise ein teures Fahrrad ungesichert auf der Terrasse steht, ist es nicht versichert, wie BdV-Vorständin Bianca Boss erklärt.
Hausratversicherung: Schutz für Garagen und Keller
Die Hausratversicherung bietet Schutz für den Versicherungsort, der in der Police angegeben ist. Dieser umfasst nicht nur die Wohnung oder das Haus, sondern auch angrenzende Terrassen, Balkone und Loggien. Darüber hinaus sind auch Räume in Nebengebäuden wie Garagen, Keller oder Dachboden versichert, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Immobilie befinden.
Der Schutz vor Naturgewalten sollte nicht vernachlässigt werden, insbesondere wenn es um den Hausrat im Außenbereich geht. Denn während der eigenen Abwesenheit kann ein starkes Unwetter auftreten und den Hausrat beschädigen. Um diesem Risiko vorzubeugen, empfiehlt es sich, lose Gegenstände entweder in den Innenräumen zu lagern oder sie entsprechend zu sichern.
Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Sturm nur auf, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) erreicht und der Sturm als versicherungsrechtlicher Sturm eingestuft wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Hausratversicherung nicht für Schäden nach Überschwemmungen durch fließende oder stehende Gewässer oder durch Witterungsniederschläge aufkommt. Um sich gegen diese Art von Schäden abzusichern, sollte eine separate Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.
Hausratversicherung: Schutz vor Einbruchdiebstahl, nicht vor einfachem Diebstahl
Bei einer Hausratversicherung sind bestimmte Gefahren abgesichert, wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl hingegen fällt nicht unter den Versicherungsschutz. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb beispielsweise in das Haus oder den Keller eingebrochen ist, um gestohlene Gegenstände zu versichern. Wird hingegen ein Gegenstand von der Terrasse gestohlen, ohne dass ein Einbruch stattfindet, handelt es sich um einfachen Diebstahl, der nicht versichert ist. Einige Versicherer bieten jedoch Tarife an, die auch einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände abdecken. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder den Versicherer direkt zu kontaktieren.
Zusatzversicherung für einfachen Diebstahl empfehlenswert
Der Schutz wertvoller Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel, Grills oder Fahrräder wird durch eine Hausratversicherung gewährleistet. Diese Versicherung bietet Schutz vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Naturgefahren wie Sturm. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der einfache Diebstahl nicht automatisch abgedeckt ist, es sei denn, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. Um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten, ist es ratsam, Fahrräder ordnungsgemäß zu sichern. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu überprüfen und bei Fragen den Versicherer direkt zu kontaktieren.