Angesichts der steigenden Stromkosten und des wachsenden Interesses an Nachhaltigkeit erwägen immer mehr Menschen, eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon zu installieren. Die erfreuliche Nachricht ist, dass dafür keine spezielle Photovoltaikversicherung notwendig ist. Stattdessen reicht die bereits bestehende Hausratversicherung aus, um solche Balkonkraftwerke abzusichern. Diese Informationen stammen von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.
Neue Hausratversicherung schützt auch Mini-Photovoltaikanlagen
Eine gute Nachricht für umweltbewusste Verbraucher: Die Musterbedingungen für die Hausratversicherung wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erweitert. Damit haben Kunden, die eine neue Hausratversicherung abschließen möchten und bereits ein Balkonkraftwerk besitzen oder planen, eines anzuschaffen, die Möglichkeit einer unkomplizierten Mitversicherung. Die Anpassung der Musterbedingungen ist eine Reaktion darauf, dass immer mehr Menschen mit Mini-Photovoltaikanlagen einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz leisten möchten.
Besitzer von Balkonkraftwerken sollten ihren Hausratversicherer kontaktieren und ihren bestehenden Vertrag überprüfen lassen. In den meisten Fällen können die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden, um das Balkonkraftwerk und den übrigen Hausrat gegen verschiedene Gefahren, wie Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge, abzusichern. Im Gegensatz zu größeren Photovoltaikanlagen, die in der Regel auf dem Dach installiert werden, gibt es für Balkonkraftwerke keine separaten Versicherungspolicen.
Die Absicherung von Mini-Solaranlagen erfolgt auch über die private Haftpflichtversicherung. Im Falle eines Schadens, beispielsweise wenn ein Modul während eines Sturms vom Balkon fällt und Schäden verursacht, greift die Versicherung.
Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sollten Mieter ihren Mietvertrag auf entsprechende Regelungen durchsehen. Es ist empfehlenswert, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und um die Erlaubnis für das Balkonkraftwerk zu bitten. Oftmals ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht werden soll.
Eine wichtige Information ist, dass seit Jahresbeginn Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert werden. Dies bedeutet, dass beim Kauf keine Mehrwertsteuer anfällt, was die Anschaffungskosten reduziert. Zusätzlich gibt es verschiedene Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Interessierte sollten sich über diese Fördermöglichkeiten informieren und die erforderlichen Schritte unternehmen, um von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.
Bei der Versicherung einer Solaranlage haben Immobilienbesitzer die Wahl zwischen der Wohngebäudeversicherung und einer eigenständigen Photovoltaikversicherung. Beide Versicherungen bieten Schutz vor einer Vielzahl von Schäden, darunter Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck. Durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung können Immobilienbesitzer sicherstellen, dass ihre Solaranlage im Falle eines Schadens angemessen abgesichert ist.
Mini-Photovoltaikanlagen durch Hausratversicherung geschützt, keine Zusatzpolice erforderlich
- Für Schäden an Mini-Photovoltaikanlagen greift die Hausratversicherung, wodurch eine separate Versicherung überflüssig ist
- Die erweiterten Musterbedingungen der Hausratversicherung ermöglichen eine problemlose Absicherung von Balkonkraftwerken
- Mini-Photovoltaikanlagen sind durch die Hausratversicherung gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge abgesichert
- Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Mini-Solaranlagen Schäden bei Nachbarn verursachen
- Mieter sollten vor der Installation eines Balkonkraftwerks darauf achten, dass ihr Mietvertrag dies erlaubt
- Seit dem Start des Jahres werden Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert und es gibt viele Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung des Kaufs
- Immobilienbesitzer haben die Wahl, ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäudeversicherung oder eine separate Photovoltaikversicherung abzusichern. Beide Versicherungen bieten umfassenden Schutz vor Schäden durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren