KfW erhöht Kreditförderung für Familien beim Wohnungskauf

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Im Rahmen des vom BMWSB beauftragten Maßnahmenpakets zur Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW die Bedingungen ihres Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die Einkommensgrenze, die Familien mit einem Kind zur Nutzung des Programms berechtigt, wurde von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zusätzlich wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR erhöht.

Höhere Kredithöchstbeträge für Familien mit Kindern

Als Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW die Bedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die Einkommensgrenze, die zur Nutzung des Programms berechtigt, wurde für Familien mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zusätzlich werden die Kredithöchstbeträge, abhängig von der Anzahl der Kinder, um bis zu 35.000 EUR erhöht.

Antragsberechtigung für Privatpersonen und Haushalte

Die KfW fördert weiterhin den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung. Es gibt zwei Stufen der Förderung: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Die Förderung umfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bau stehen, einschließlich Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die neuen Förderbedingungen treten ab dem 16.10.2023 in Kraft.

Es ist möglich, pro Antrag nur eine Wohneinheit zu fördern. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten. Dabei muss in dem Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet sein, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Alle Ausgaben für Wohnungsbauprojekte werden abgedeckt

Mit der Förderung werden alle Kosten für den Bau eines Wohngebäudes vollständig abgedeckt. Das beinhaltet nicht nur die Ausgaben für das Bauwerk selbst, sondern auch für die Planungsleistungen, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Sogar Materialkosten, die durch Eigenleistung entstehen, können gefördert werden. Die neuen Förderbedingungen treten am 16.10.2023 in Kraft.

KfW verbessert Kreditförderung für Familien

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Maßnahmenpakets zur Unterstützung des Wohnungsbaus die Förderbedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ deutlich verbessert. Familien mit einem Kind können nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR haben und von den attraktiven Kreditkonditionen profitieren.

Die Bundesregierung setzt sich für Nachhaltigkeit und Energiesparen ein und fördert den Bau klimafreundlicher Wohngebäude. Familien, die ein neues Zuhause schaffen möchten, können von den verbesserten Bedingungen profitieren. Detaillierte Informationen sind auf der Website der KfW erhältlich.

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