Klimaneutrales Bauen und Sanieren als Beitrag zum Umweltschutz

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Seit dem 1. Januar 2023 gilt die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude, die von der Bundesregierung eingeführt wurde. Die Regierung hat mit der Einführung von neuen Förderboni und erleichterten Kriterien das Ziel, möglichst vielen Hausbesitzern bei der energetischen Sanierung ihrer Wohnhäuser zu helfen. Zudem fördert die Bundesregierung seit dem 1. März 2023 auch den Bau von klimafreundlichen Neubauten.

Ziel Klimaneutralität bis 2045: Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Durch die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Einführung neuer Förderkriterien für Neubauten strebt die Bundesregierung danach, ihre Förderung bestmöglich auf den Klimaschutz auszurichten. Das langfristige Ziel dieser Reform ist es, bis 2045 den Gebäudebestand klimaneutral zu machen.

Energiesparende Sanierung für langfristige Kosteneffizienz

Die Förderung zur energetischen Sanierung bestehender Gebäude sollte für eine breite Masse zugänglich sein, da dies die effektivste Maßnahme ist, um den Klimaschutz voranzubringen und gleichzeitig eine effiziente Nutzung der zur Verfügung gestellten Fördermittel sicherzustellen.

Die Sanierungsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und Kostensenkung für die Bürgerinnen und Bürger, da sie dabei unterstützt werden, ihre alten Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen zu erneuern, die als wahre Energiefresser gelten.

Falls jemand beabsichtigt, eine umfassende Sanierung vorzunehmen und dabei Fördermittel beantragen möchte, ist die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) der richtige Ansprechpartner. Wer hingegen Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, sollte sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Für Einzelmaßnahmen wird zukünftig ausschließlich das BAFA zuständig sein.

Überarbeitete Förderanreize und verbesserte Zugänglichkeit

Durch die Reform wurde der Zugang zur Bundesförderung erleichtert. Eine der Maßnahmen war die Vereinfachung der Antragsstellung. Zusätzlich wurden neue Förderboni eingeführt, um Anreize für Sanierungen zu schaffen. Um möglichst vielen Antragstellerinnen und Antragstellern zu helfen, wurde die Fördereffizienz des Programms erneut gesteigert. Allerdings wurden die Fördersätze für einzelne Bauprojekte leicht reduziert, um die finanziellen Ressourcen optimal zu nutzen. Insgesamt hat der Bund im Vergleich zu den Vorjahren eine höhere Summe an Fördermitteln bereitgestellt.

Ab Januar 2023 gibt es eine neue Regelung, die einen Bonus von 15 Prozentpunkten für das serielles Sanieren vorsieht. Durch den Einsatz moderner, seriell vorgefertigter Dach- und Fassadenelemente sowie fortschrittlicher Installationstechnik können sowohl der Sanierungsaufwand als auch die Kosten erheblich reduziert werden.

Ab dem Jahr 2023 werden lediglich Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders hoher Effizienz gefördert, die zudem einen minimalen Ausstoß von Feinstaub haben. Seit August 2022 gibt es keine Förderung mehr für den Einbau von gasverbrauchenden Anlagen. Anstelle dessen wird ein Bonus für den Austausch von Gaskesseln gewährt.

Seit Anfang 2023 wurden die Förderregeln für die BEG-Förderung angepasst und betreffen jetzt alle drei Teilprogramme: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Weitere Informationen zu den aktualisierten Förderkonditionen sind verfügbar.

Förderung des Klimaschutzes: Neubaurichtlinien seit März 2023 mit Fokus auf Nachhaltigkeit

Seit dem 1. März 2023 fördert die Bundesregierung den Bau von Gebäuden mit einer besonderen Klimafreundlichkeit durch die Vergabe von günstigen Krediten. Als Standard wird das Effizienzhaus 40 definiert. Für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ tragen, gibt es eine noch höhere finanzielle Unterstützung. Diese Neuregelung zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu reduzieren und die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Bei der Förderung von Gebäuden erfolgt erstmals eine umfassende Betrachtung des gesamten Lebenszyklus. Das Ziel besteht darin, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, indem sowohl der Bau, der Betrieb als auch der mögliche Rückbau von Gebäuden berücksichtigt werden.

Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz ist es heute unverantwortlich, beim Bau von Gebäuden weiterhin Geld zu sparen, indem man veraltete Praktiken anwendet. Klimagerechtes Bauen wird nun durch die neue Förderrichtlinie mit einem jährlichen Budget von 750 Millionen Euro gefördert, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu unterstützen.

Effizienzhäuser stellen einen standardisierten energetischen Maßstab für Wohngebäude dar. Um ein Gebäude als Effizienzhaus einzustufen, sind der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung entscheidend. Die Effizienzhaus-Stufen dienen als Orientierung und zeigen an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Für detaillierte Informationen empfehle ich einen Besuch der Webseite der KfW.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt gemäß dem Gebäudeenergiegesetz der EH-55-Standard als verbindlicher Neubaustandard. Die Bundesregierung hat damit die Anforderungen an den erlaubten Primärenergiebedarf von Neubauten verschärft. Bis zum 1. Januar 2025 strebt die Bundesregierung an, die gesetzlichen Vorgaben an den EH40-Standard anzupassen.

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