Klimaneutralität bis 2050: EU-Parlament setzt auf Gebäudesektor

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Um den Klimaschutz zu verbessern, werden ab 2028 neue Gebäude mit emissionsfreien Technologien errichtet. Gleichzeitig werden Strategien zur Senkung des Energieverbrauchs entwickelt, um die finanzielle Belastung durch hohe Energierechnungen zu reduzieren. Besonders schutzbedürftige Haushalte erhalten spezielle Unterstützung, um sicherzustellen, dass sie von den Vorteilen dieser Maßnahmen profitieren.

Steigerung der Renovierungsquote: Parlament verabschiedet Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverbrauch und Treibhausgasen

Das Parlament hat am Dienstag den Vorschlag zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden angenommen.

Durch die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden strebt die EU an, den Gebäudebereich bis zum Jahr 2030 erheblich weniger Treibhausgasemissionen zu verursachen und weniger Energie zu verbrauchen. Darüber hinaus ist das langfristige Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale Situation zu erreichen. Die Überarbeitung zielt auch darauf ab, eine signifikante Anzahl von energieineffizienten Gebäuden zu renovieren und den Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz zu verbessern.

2032: Zielvorgaben zur Emissionsreduktion

Ab 2028 sollen sämtliche Neubauten keine Emissionen mehr verursachen. Behördengenutzte, -betriebene oder -besessene Neubauten sollen diese Anforderung bereits ab 2026 erfüllen. Darüber hinaus wird angestrebt, dass bis 2028 alle neu errichteten Gebäude, sofern technisch und wirtschaftlich umsetzbar, mit Solaranlagen ausgerüstet werden. Wohngebäude, die umfangreiche Renovierungen erfordern, haben bis 2032 Zeit, um diese Kriterien zu erfüllen.

Der Vorschlag sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und bis 2033 die Klasse D. Für Nichtwohngebäude ist das Ziel, bis 2027 und für öffentliche Gebäude bis 2030 diese Energieeffizienzklassen zu erreichen. Die Energieeffizienzklassen werden auf einer Skala von A bis G bewertet, wobei die Klasse G die Gebäude mit den schlechtesten Werten repräsentiert, die etwa 15 % des gesamten Gebäudebestands eines Mitgliedstaats ausmachen.

In ihren nationalen Renovierungsplänen legen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen fest, um diese Ziele zu erreichen.

Effektive Lösungen zur Bewältigung von Energiearmut

Eine mögliche Maßnahme zur Umsetzung der nationalen Renovierungspläne könnte darin bestehen, Förderprogramme zu entwickeln, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu vereinfachen. Um sicherzustellen, dass die Bürger umfassend informiert sind, sollten die Mitgliedstaaten kostenlose Informationsstellen einrichten, an denen sie Beratung zu Renovierungsprojekten erhalten können. Zudem könnten kostenneutrale Renovierungsprogramme eingeführt werden, um sicherzustellen, dass Renovierungen für alle Haushalte zugänglich sind.

Sonderregelungen bezüglich der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz

Die neuen Vorschriften betreffen keine Denkmäler. EU-Staaten haben die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen für bestimmte Gebäude zu erlassen, darunter solche mit besonderem architektonischen oder historischen Wert, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser. Zusätzlich können die Mitgliedstaaten Sozialwohnungen von den Vorschriften ausnehmen, wenn Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die durch Energiekosteneinsparungen nicht kompensiert werden können.

Eine Option, die das Parlament in Betracht zieht, ist die Ermöglichung der Anpassung der neuen Zielvorgaben für einen bestimmten Bereich der Gebäude. Die Entscheidung darüber, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch machbar sind und ob qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, obliegt den Mitgliedstaaten.

Ciarán Cuffe, der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, wies darauf hin, dass die steigenden Energiepreise den Fokus verstärkt auf Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen gelegt haben. Durch die Verbesserung der Gebäudeleistung in Europa können sowohl die Energierechnungen als auch die Abhängigkeit von Energieimporten reduziert werden. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Energiearmut zu verringern, die Emissionen zu senken und ein besseres Innenraumklima für die Gesundheit der Menschen zu schaffen. Gleichzeitig wird sie Hunderttausende von hochwertigen, lokalen Arbeitsplätzen im Baugewerbe, der Renovierungsbranche und im Bereich erneuerbarer Energien schaffen, während das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessert wird.

Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien in der Europäischen Union

Die gesetzgebende Versammlung akzeptierte die Position mit einer Abstimmung von 343 zu 216 Stimmen und verzeichnete 78 Enthaltungen. Sie arbeitet nun mit dem Rat zusammen, um die abschließende Gestalt der Vorschriften zu bestimmen.

Effektive Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels: Das europäische Klimagesetz im Fokus

Es wird von der Europäischen Kommission berichtet, dass der Gebäudesektor in der EU einen Anteil von 40 % am Gesamtenergieverbrauch und 36 % der Treibhausgasemissionen ausmacht. Mit dem Ziel, diese Herausforderungen anzugehen, verabschiedete die Europäische Kommission am 15. Dezember 2021 einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als Teil des „Fit für 55“-Pakets. Im Juli 2021 wurde das europäische Klimagesetz erlassen, das die Ziele für 2030 und 2050 EU-weit rechtsverbindlich festlegt.

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