Wohn-Riester: Kapital für energetische Sanierung einsetzen – so geht’s

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Durch die Riester-Rente haben Rentner die Möglichkeit, neben ihrer regulären Rente eine zusätzliche Einkommensquelle zu erschließen. Dabei besteht die Option, das angesparte Guthaben nicht nur für eine Rente zu verwenden, sondern auch für Maßnahmen zur Wohnraumverbesserung. Unter dem Begriff Wohn-Riester können Riester-Sparer ihr Kapital für energetische Sanierungen wie beispielsweise Wärmedämmung, Fenster- und Türenaustausch oder Heizungsanlagen nutzen. Dies ermöglicht es den Rentnern, ihren Wohnkomfort im Alter zu steigern und von einer verbesserten Wohnqualität zu profitieren.

Wohn-Riester erlaubt Einsatz für energetische Sanierung seit 2024

Ab 2024 besteht die Möglichkeit, das angesparte Kapital der Riester-Rente für eine energetische Sanierung einzusetzen. Dies beinhaltet Maßnahmen wie Wärmedämmung, den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung von Heizungsanlagen und den Einbau energiesparender Lüftungssysteme. Auch digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung können genutzt werden, sofern sie älter als zwei Jahre sind.

Riester-Sparer haben die Möglichkeit, ihr angespartes Guthaben für eine energetische Sanierung ihrer Immobilie zu verwenden. Allerdings müssen hierbei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die Immobilie selbst bewohnt werden. Zum anderen darf der Riester-Rentner noch nicht in der Auszahlungsphase seines Vertrags sein. Zudem muss ein ausreichendes Kapital vorhanden sein. Die Mindestentnahmesumme für die energetische Sanierung beträgt 6000 Euro für Eigentümer, die ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren gebaut oder gekauft haben, und 20.000 Euro für alle anderen Fälle.

Sowohl Förderungen von der KfW oder dem BAFA als auch steuerliche Förderungen schließen die Nutzung des Riester-Guthabens aus.

Für die Auszahlung des Guthabens aus dem Wohn-Riester-Vertrag ist ein Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erforderlich. In diesem Antrag müssen verschiedene Nachweise erbracht werden, wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die energetische Sanierungsmaßnahme. Zusätzlich ist ein Nachweis erforderlich, dass die Maßnahme den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht. Hierfür muss ein Nachweis eines Fachunternehmens oder Energieberaters eingereicht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Auszahlung des Guthabens nicht förderunschädlich bleibt, wenn das sanierte Objekt nicht dauerhaft genutzt wird. In diesem Fall kann es zu einer Rückforderung der staatlichen Förderung kommen.

Es ist zu bedenken, dass das Riester-Guthaben zum Zeitpunkt der Entnahme möglicherweise niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beträge und der erhaltenen Zulagen. Riester-Verträge sind in der Rentenphase immer steuerpflichtig, unabhängig davon, ob das Geld bereits in die Immobilie investiert wurde. Das investierte Riester-Guthaben wird im Wohnförderkonto dokumentiert und jährlich mit einem fiktiven Zinssatz von zwei Prozent verzinst. Zum vertraglichen Rentenbeginn erhält der Wohn-Riester-Nutzer eine Mitteilung über den zu versteuernden Betrag gemäß dem Wohnförderkonto.

Wohn-Riester bietet die Möglichkeit, das angesparte Kapital für eine energetische Sanierung zu nutzen und damit die Wohnqualität deutlich zu verbessern. Durch die Modernisierung der Heizungsanlagen, den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung des Energieverbrauchs können nicht nur die eigenen vier Wände komfortabler gestaltet werden, sondern auch Energiekosten gesenkt werden. Es ist jedoch wichtig, sich vorher über die genauen Konditionen und eventuelle finanzielle Auswirkungen zu informieren.

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